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 Aktuelles von der Landsmannschaft

01.05.2023 / Rundmail von der Landsmannschaft

Liebe Landsleute, liebe Freunde der Banater Schwaben,

anbei senden wir Ihnen die letzte Fassung des Programms der Heimattage der Banater Deutschen vom 2. - 4. Juni in Temeswar. Sie werden vom Demokratischen Forum der Deutschen im Banat veranstaltet. Wie schon in der Vergangenheit, trägt unsere Landsmannschaft auch diesmal mit verschiedenen Gruppen und Beiträgen zum Gelingen der Heimattage bei. Freuen wir uns auf viele Begegnungen mit den Menschen aus und in dieser Region und fügen wir ein weiteres, ein gutes Kapitel unserer gemeinsamen Geschichte hinzu, unabhängig davon, wo wir heute daheim sind.

In diesem Jahr jährt sich der 25. Jahrestag der Übernahme der Patenschaft des Landes Baden-Württemberg über die Landsmannschaft der Banater Schwaben und der Übernahme der Patenschaft der Stadt Ulm über unsere Landsmannschaft. Es ist wohl kein Zufall, dass sowohl der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister des Landes Baden-Württemberg, Herr Thomas Strobl, als auch der Oberbürgermeister der Stadt Ulm, Herr Gunter Czisch, Gast der Heimattage im Banat sind. Vor knapp einem Jahr waren beide Gast des Heimattages in Ulm, den unser Landsmannschaft veranstaltet. Somit schließt sich auch hier ein Kreis.

Weitere Hinweise zu den Heimattage der Banater Deutschen, zum Programm einzelner Heimatortsgemeinschaften und Vereine sowie zu kulturellen Veranstaltungen im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres Temeswar 2023 entnehmen Sie bitte unserer Banater Post, dem Online-Auftritt unserer Landsmannschaft.

Allen Heimatortsgemeinschaften, die vor oder an Pfingsten ihre Treffen abhalten, wünschen wir ein gutes Gelingen und viele Besucher!

Mit freundlichen Grüßen
Peter-Dietmar Leber
Bundevorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
Karwendelstr. 32
81369 München
Tel. 089 23 55 73 0
Fax 089 23 55 73 10

Eingetragen beim Registergericht München VR 4769



04.02.2021 / Rundmail von der Landsmannschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute

im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Nachweises der politischen Verfolgung unserer Landsleute während des kommunistischen Regimes in Rumänien (dazu gehören auch Russlanddeportation, Baragandeportation, Zwangsdomizil) haben sich betroffene Mitglieder unserer Landsmannschaft an die verschiedensten Stellen in Rumänien, Deutschland und Russland gewandt. Erfreulicherweise ist die Zahl der Mitglieder, die in den letzten Wochen Listen ehemaliger Deportierter von der CNSAS in Bukarest erhalten haben, gestiegen. Danke allen, die eine Kopie der Listen an die Landsmannschaft geschickt haben. Bitte an alle, dies auch in Zukunft so zu handhaben. Ich habe gestern einen Projektantrag beim Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen Dr. Bernd Fabritius zur Erstellung einer validen Datenbasis anhand dieser Listen (die Namen sind oft falsch geschrieben und schlecht leserlich) gestellt, um sowohl eine umfassende Dokumentation der Deportation aufgrund amtlicher Dokumente als auch ein Hilfsmittel für Betroffene ohne den entsprechenden Nachweis der Deportation zu haben.

Darüber hinaus haben Betroffene Anträge beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes gestellt (siehe Banater Post vom 5. Februar 2021, Seite 3). Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung hat auf Bitte der Landsmannschaften ein Gespräch beim Suchdienst geführt, um Wege zu einer schnellen und effektiven Bearbeitung dieser Anträge zu finden. Ein Ergebnis dieses Gespräches ist beiliegendes standardisiertes Antrags-Formblatt, „DRK-Antrag“ welches die Arbeit des Suchdienstes erleichtert.

Unser Vorstandskollege Werner Gilde hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass er bereits 2013 beim Militärarchiv in Moskau einen Nachweis der Zwangsarbeit seiner Angehörigen in der damaligen Sowjetunion beantragt hätte. Nach einigen Wochen hatte er den Nachweis über die Zwangsarbeit vom Militärarchiv über die russische Botschaft erhalten. Auch dieses Musterschreiben „Archiv Moskau“, befindet sich im Anhang, es müssen nur noch die persönlichen Angaben jeweils unter „Mustermann“ eingegeben werden.  

Kurz zu den Anträgen, die bereits bei der AJPIS in den jeweiligen Kreisstädten gestellt wurden. Nachdem das Gesetz 130/2020 in einigen Punkten ungenau formuliert worden war, wurde mit einem weiteren Gesetzt, 232/2020, nachgebessert. Es wurden Kommissionen gebildet und verschiedene Fälle durchgesprochen, weil der Kreis der Betroffenen sehr groß, die Fälle sehr verschieden sind. In Temeswar traten in der Behörde mehrere Corona-Fälle auf, was zusätzlich die Abstimmung der Mitarbeiter erschwerte. Vor einer Woche war eine Temeswarer Rechtsanwältin bei der AJPIS Temeswar und berichtete von 5 000 unbearbeiteten Anträgen in Briefen, die allein dort vorlägen. Die ersten Anträge wurden mittlerweile aber beschieden, es ginge jetzt zügiger voran, berichtete sie. Die Anwältin hatte ihre Anträge im August abgegeben und noch keine Antwort erhalten. Es gibt zusätzlich noch eine andere Diskussion in Rumänien, die sich auf die Auswirkung dieser Leistungen auf den Staatshaushalt bezieht. Der Abgeordnete des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien Ovidiu Ganţ hat umgehend dazu dezidiert Stellung bezogen. Auch unsere Landsmannschaft hat der rumänischen Sozialministerin die Haltung unseres Verbandes in dieser Frage dargelegt.

Betroffene müssen beachten, dass mit dem positiven Bescheid der AJPIS und weiteren Unterlagen in einem zweiten Schritt die Auszahlung der Entschädigung beim Rentenamt der Kreisstadt (Casa de pensii) beantragt werden muss. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Die AJPIS prüft und entscheidet über die politische Verfolgung. Das Rentenamt prüft und entscheidet über die Auszahlung der Entschädigung. In der Anlage „Antragsverfahren“ hat unser Redakteur Walter Tonta diese Schritte nochmals genau angeführt.

Nach wie vor gilt, dass diese Entschädigungen in Deutschland nicht versteuert und nicht auf andere Leistungen angerechnet werden dürfen. Sie basieren nicht auf entrichteten Beiträgen, sondern sind eine Entschädigung für Kriegs- und Kriegsfolgeschicksal. Diese Bestimmungen sind sowohl im Sozialgesetzbuch (§11 a SGB II) als auch im Einkommenssteuergesetz(§3 EStG Ziffer 6-8a) festgehalten und durch ein höchstrichterliches Urteil des Bundessozialgerichts im Jahr 2007 auch auf Zahlungen aus dem Ausland anzuwenden.

In den letzten Wochen und Monaten haben zahlreiche Banater Schwaben, die nicht Mitglied unserer Landsmannschaft sind, in der Bundesgeschäftsstelle unserer Landsmannschaft angerufen und in dieser Sache um Rat gefragt. Der Beratungsbedarf ist sehr groß. Es haben sich Landsleute gemeldet, in deren Familien noch ehemals Deportierte lebten. Sie wussten aus dem oben erwähnten Grund nichts von einer Entschädigung. Diese hätten sie bereits 2013 als nichtrumänische Staatsbürger und ehemals Deportierte beantragen können.

Bitte das Rundschreiben an alle Vorstandsmitglieder der Gliederung und des Vereins sowie an Antragsberechtigte, weiterleiten. Sämtlich Formblätte sind in unserer Bundesgeschäftsstelle erhältlich.
 
Mit freundlichen Grüßen

Peter-Dietmar Leber
Bundesvorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
Antragsverfahren Stand 01.02.2021 Antrag Archiv Moskau Antrag DRK

04.02.2021 / Rundmail von der Landsmannschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute

anbei zur Ihrer Information das neue Mitteilungsblatt der geförderten und wieder erstarkten Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen. Trotz pandemiebedingter Schwierigkeiten haben an einigen Veranstaltungen 2020 auch Mitarbeiter und Funktionsträger unserer Landsmannschaft teilgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Peter-Dietmar Leber
Bundesvorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
Kulturstiftung 2020

11.11.2020 / neue Hinweise zum neuen Entschädigungsgesetz 232 – 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute

anbei senden wir Ihnen die neuesten Hinweise zum neuen Gesetz 232 – 2020 der Kanzlei Dr. Fabritius in München. Das neue Gesetz enthält Präzisierungen zu dem im Frühjahr erschienenen Gesetz 130 – 2020, das die Entschädigung von Kinder ehemals politisch Verfolgter (wozu auch die Verschleppungen nach Russland und in den Baragan zählen) regelt. Bezüglich der Beschaffung von Nachweisen der Verschleppung verweisen wir auf einen weiteren Beitrag in der Banater Post vom 20. November.

Der Gesetzestext in rumänischer Sprache ist ebenfalls angehängt.

Mit freundlichen Grüßen
 
Peter-Dietmar Leber
Bundesvorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
Beitrag zum Thema in der Banater Post 20.11.2020 Legea 232 - 5.11.2020

05.08.2020 / Entschädigung ehemals politisch Verfolgter in Rumänien / Gesetz 130 - 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute

wie Ihnen bereits per Rundmail mitgeteilt und in der Banater Post vom 5. August veröffentlicht worden ist, sieht das neue rumänische Gesetz 130-2020 Entschädigungsleistungen für Kinder ehemals politisch Verfolgter in Rumänien (dazu gehören auch die Kinder ehemaliger Zwangsarbeiter, die im Januar 1945 in die damalige Sowjetunion deportiert wurden, die Kinder ehemaliger Deportierter in die Baragansteppe) vor. Die Veröffentlichung der Beiträge in der Banater Post hat viele Fragen aufgeworfen, auf welche RA Dr. Bernd Fabritius in einem Interview mit der Banater Post eingeht. Die Fragen und Antworten zu diesem Thema befinden sich im Anhang dieser Mail. Ebenfalls im Anhang befinden sich die Formblätter zum Stellen des entsprechenden Antrages bei der Kreisstelle der AJPIS, in der der Antragsteller seinen letzten Wohnsitz in Rumänien hatte, also für uns die Kreise Temesch, Arad und Karasch-Severin. Anträge können selbst per Post, sie können über Anwaltskanzleien mit Erfahrungen im rumänischen Recht oder über Bevollmächtigte Ihres Vertrauens in Rumänien gestellt werden. Wichtig ist, dass sämtliche benötigten Unterlagen vorhanden sind.

Mit freundlichen Grüßen
 
Peter-Dietmar Leber
Bundesvorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
Cerere für den Kreis TIMIS Cerere für den Kreis ARAD Cerere für den Kreis CARAS SEVERIN Fragen und Antworten zum Gesetz 130-2020 RA


14.03.2020 / Absage Heimattag 2020 in Ulm

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Landsleute,

aufgrund der aktuellen Entwicklung und Empfehlungen von Bundesregierung, Landesregierung und nachgeordneten Behörden im Umgang mit dem Coronavirus hat der Bundesvorstand der Landsmannschaft der Banater Schwaben beschlossen, den traditionellen Heimattag 2020 an Pfingsten in Ulm abzusagen.

31.01.2020 / Rundmail derLandsmannschaft zum Thema Generationengerechtigkeit für Aussiedler und Spätaussiedler

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Landsleute,

in der Banater Post vom 15. Dezember 2019, Seite 4, hat der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Dr. Bernd Fabritius detailliert die Auswirkungen der geplanten Grundrente für Aus- und Spätaussiedler erläutert und konkrete Lösungsvorschläge hinsichtlich jener Bereiche gemacht, wo nach wie vor eine Gerechtigkeitslücke hinsichtlich der Bewertung von Arbeits- und Erziehungszeiten in den Lebensläufen von Aus- und Spätaussiedlern besteht. 

Natürlich begleitet der Aussiedlerbeauftragte dieses Gesetzgebungsverfahren und bringt eine ausgewiesene Fachkompetenz auf diesem Gebiet ein. Trotzdem treffen die Entscheidungen dann die jeweiligen Abgeordneten in den Fachausschüssen. Es gilt hier aufzuklären und zu überzeugen. Einige Bundestagsabgeordnete, die in engen Beziehungen zu unseren Kreisverbänden und Heimatortsgemeinschaften stehen, haben sich schon in unserem Sinne entsprechend positioniert. Andere wiederum halten sich in dieser Sache bedeckt oder stehen ihr gar ablehnend gegenüber.

Am 16. Januar fand in Berlin ein Gespräch des Bundesbeauftragten Dr. Bernd Fabritius und den Bundesvorsitzenden der drei Landsmannschaften (Banater Schwaben, Deutsche aus Russland, Siebenbürger Sachen) mit dem CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak MdB (geb. 1985 in Stettin, Aussiedler) statt, bei dem der wichtigste Tagesordnungspunkt die Verbesserung der rentenrechtlichen Situation unserer Landsleute war, die Frage, wie Mehrheiten für dieses Anliegen zu erreichen sind. Der Generalsekretär steht uneingeschränkt hinter unserem Anliegen.

Am 21. Januar fand im Bundesinnenministerium in Berlin ein Treffen des Bundesbeauftragten Dr. Bernd Fabritius, Spitzenbeamten des Ministeriums, Staatssekretär Stephan Mayer MdB, weiteren Bundestagsabgeordneten der Arbeitsgruppe Vertriebene der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vertretern der Landsmannschaften und des BdV statt. Auch hier wurde beraten, wie rentenrechtliche Verbesserungen für Aus- und Spätaussiedler erzielt werden können, zumal die Konstellation in der Koalition nicht einfach ist. Wir haben mittlerweile in den Parlamenten Abgeordnete, die dieser Thematik nicht mehr viel abgewinnen können, denen der familiäre, der gesellschaftliche und letztlich auch der politische Bezug zu den Aussiedlern und Spätaussiedlern fehlt. Bei den anwesenden Abgeordneten war dies nicht der Fall, aber es gibt eben auch die anderen, vor allem nördlich und östlich von Baden-Württemberg und Bayern. Um das Bewusstsein für unsere Anliegen auf diesem sozialen Gebiet zu schärfen wird der Bundesbeauftragte Dr. Bernd Fabritius in den nächsten drei Wochen in München, Kaufering und Neu-Ulm drei Informationsveranstaltungen durchführen. In Kaufering wird der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dem wichtigen Ausschuss für Arbeit und Soziales an der Veranstaltung teilnehmen.

Die Ankündigung zu diesen Informationsveranstaltungen liegt anbei. Sie, Ihre Kollegen in den Vorständen, Ihre Mitglieder und Landsleute sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit, bringen Sie sich und Ihre Anliegen ein!

Mit freundlichen Grüßen
Peter-Dietmar Leber
Bundesvorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
Karwendelstr. 32
81369 München
Tel. 089 23 55 73 0
Fax 089 23 55 73 10
Eingetragen beim Registergericht München VR 4769
Mit freundlichen Grüßen


20.11.2018 / Rundmail an die Gliederungen der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V. verbandsnahe Organisationen und Interessenten

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Landsleute,

die Landsmannschaft der Banater Schwaben kann Ihnen zu Ihren bevorstehenden Brauchtumsveranstaltungen und Adventsfeiern den schon bereits traditionellen Banater Wandkalender, für das Jahr 2019, mit 13 Farbreproduktionen von Gemälden des Banater Malers Stefan Jäger (1877-1962) auf hochwertigem Papier anbieten. Der Kalender enthält ein Kalendarium mit Namenstagen. Er wird zu folgenden Konditionen angeboten: 
 · ab 10 Exemplare zum Preis von 6 Euro/Stück, zuzüglich Versandkosten;
 · ab 20 Exemplare zum Preis von 6 Euro/Stück, inklusive Versandkosten.

Der empfohlene Verkaufspreis liegt wie bisher bei 8 Euro/Stück. Bei Einzelbestellungen fallen in Deutschland Versandkosten in Höhe von 3 Euro an. Der Versand ins Ausland ist wesentlich teurer. Diese Besteller werden vorher über die Höhe der Versandkosten informiert.
Der Kalender ist ein geeignetes Geschenk für Landsleute aber sicher auch für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Ihrer Stadt, Vorstände von befreundeten
Verbänden. In manchen Familien wird der Kalender seit Jahren gesammelt. Immer wieder gehen Anfragen nach alten, bereits vergriffenen Kalendern ein.
Dem Paket können Probeexemplare der Banater Post, Beitrittserklärungen zu unserem Verband und weiteres Informationsmaterial beigelegt werden, sofern das erwünscht ist.
Wir weisen ferner auf unsere Bücherliste hin, die ebenfalls interessante Angebote beinhaltet.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen.
Die Abrechnung der Kalender soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Dietmar Leber
Bundesvorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
Karwendelstr. 32
81369 München
Tel. 089 23 55 73 0
Fax 089 23 55 73 10
Eingetragen beim Registergericht München VR 4769

08.09.2018 / Auswirkungen der neuen Datenschutzgrundverordnung auf die Tätigkeit der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

11.04.2018 / Einladung zum Heimattag in Ulm 2018
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